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Neue Zuschussregelungen sichern Betrieb und Qualität der kirchlichen Kindergärten in Ostfildern

Gemeinderat stärkt kirchliche Kindergärten: Zuschüsse werden erhöht

Der Gemeinderat von Ostfildern hat am 4. Dezember 2024 beschlossen, den Vertrag mit den kirchlichen Kindergartenträgern zu ändern und die Zuschüsse für den Betrieb der Kindergärten ab dem 1. Januar 2025 deutlich zu erhöhen. Ziel ist es, den gestiegenen finanziellen Anforderungen gerecht zu werden und die Rahmenbedingungen für die Kindergärten langfristig zu sichern. Die Änderungen betreffen den Evangelischen Kirchenbezirk Bernhausen und die Katholische Gesamtkirchengemeinde Ostfildern.

Hintergrund der Entscheidung

Seit dem 1. Januar 2024 sind alle evangelischen Kindergärten in Ostfildern zentral beim Evangelischen Kirchenbezirk Bernhausen angesiedelt. Bereits bei der letzten Anpassung des Vertrags wurde darauf hingewiesen, dass die bisherigen Zuschüsse nicht mehr ausreichen, um den Betrieb der Kindergärten aufrechtzuerhalten. Ähnlich äußerte sich die Katholische Gesamtkirchengemeinde, die 2024 die Kündigung des bisherigen Vertrags erklärte und die Aufgabe der Katholischen Kita Arche Nellingen ankündigte.

Um eine nachhaltige Lösung zu finden, haben beide kirchlichen Träger gemeinsam mit der Stadtverwaltung intensive Gespräche geführt. Ein zentraler Diskussionspunkt war die Einführung einer Verwaltungskostenpauschale, wie sie in anderen Filderkommunen, etwa in Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt, bereits etabliert ist.

Kernpunkte der Vertragsänderungen

Die neuen Regelungen beinhalten mehrere Änderungen, die die Zuschüsse und Abrechnungssysteme betreffen:

  1. Personalkosten zur Pflege der Außenanlagen: Diese werden künftig nicht mehr über die Sachkostenpauschale, sondern wie reguläre Personalkosten abgerechnet und bezuschusst.
  2. Verwaltungskostenpauschale: Eine Pauschale in Höhe von 4% der förderfähigen Kosten wird eingeführt. Dies orientiert sich an den Regelungen in Filderstadt.
  3. Erhöhung der Sachkostenpauschale: Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wird die Pauschale pro Gruppe auf 13.300 Euro angehoben.
  4. Investitionskostenzuschuss: Ab dem 1. Januar 2026 werden Investitionskosten einheitlich zu 80% bezuschusst, unabhängig von der Gruppenart (Krippe oder Kindergarten).

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderungen erhöht sich der jährliche Betriebskostenzuschuss an die kirchlichen Träger um ca. 205.000 Euro auf insgesamt 4.237.309 Euro im Jahr 2025. Die Personalkostensteigerung von 2% ist in dieser Summe bereits enthalten. Zusätzlich steigen ab 2026 die Investitionskostenzuschüsse um etwa 31.500 Euro.

Diese zusätzlichen Mittel sollen den Betrieb der Kindergärten sichern und die Träger entlasten, die in den letzten Jahren unter zunehmenden finanziellen Druck geraten waren.

Stellungnahmen der Fraktionen

Für die Freien Wähler betonte Markus Dinkelacker, dass die Änderungen sinnvoll und notwendig seien, um die gestiegenen Betriebskosten und Energiepreise zu decken. Besonders begrüßt wurde die Einführung der Verwaltungskostenpauschale und die Vereinheitlichung der Investitionskostenzuschüsse, die eine langfristige Stabilität der Kindergärten sicherstellen. Die neuen Vereinbarungen tragen zu einer gerechteren Verteilung der Mittel bei und stärken die Träger in ihrer wichtigen Rolle für die Kinderbetreuung in Ostfildern.

Die CDU-Fraktion, vertreten durch Prof. Dr. Ulrike Berger-Kögler, hob die Bedeutung von Qualität und Quantität in der Kinderbetreuung hervor. Sie betonte, dass eine hochwertige Betreuung nicht nur die Entwicklung der Kinder fördert, sondern auch vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Die CDU sieht die Anpassungen als wichtigen Schritt, um den kirchlichen Trägern weiterhin eine qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen und die dringend benötigten Kita-Plätze langfristig zu sichern.

Mit diesen Maßnahmen setzt Ostfildern ein klares Zeichen für die Stärkung der frühkindlichen Bildung und die Unterstützung der kirchlichen Träger.

Jan Weiss
Author: Jan Weiss



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