Montag, Dezember 9, 2024
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ATU empfiehlt Umwandlung des Mischgebiets Lauwiesen in ein reines Wohngebiet

Bebauungsplan Lauwiesen in Ruit: Ausschuss setzt auf Wohnraum

Im Ortskern von Ruit soll weiterer Wohnraum entstehen können. Der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat sich kürzlich für eine Änderung des Bebauungsplans ausgesprochen.

Das Gebiet Lauwiesen zwischen der Hedelfinger Straße, der Grabenäckerstraße und dem Weiler Weg nahe der Stadtbahnhaltestelle Ruit ist im Bebauungsplan als sogenanntes Mischgebiet ausgewiesen. Dort sind derzeit sowohl Wohngebäude als auch Gewerbebetriebe möglich. Da in der jüngeren Vergangenheit zwei Betriebe ihren Standort verlagert haben, möchte die Stadt das gesamte Quartier städtebaulich neu strukturieren und in ein reines Wohngebiet umwandeln.

Wie Bürgermeister Michael Lübke in der jüngsten Sitzung des ATU erklärte, hat die Weiterentwicklung des Gebiets für die Stadt hohe Priorität, „weil wir in diesem Bereich eine innerörtliche Nachverdichtung erreichen und Wohnraum schaffen können“.

Carina Hornung, die für Planung zuständige Abteilungsleiterin im Fachbereich für Planung und Baurecht, erläuterte, dass für die Weiterentwicklung des Mischgebiets Lauwiesen zu einem allgemeinen Wohngebiet und damit auch für die städtebaulich gewünschte Innenentwicklung eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig wird. Das Plangebiet liege in der Ortsmitte von Ruit in unmittelbarer Nähe zur Stadtbahnhaltestelle und stelle auch aufgrund der weiteren infrastrukturellen Bedingungen ein attraktives Wohngebiet dar. Hornung betonte, dass allgemeine Wohngebiete in erster Linie für Wohnnutzung vorgesehen seien. Nicht störende Gewerbebetriebe oder Läden, die der Versorgung des Gebiets dienen, seien weiterhin zulässig, während bestehende Gewerbebetriebe unter Bestandsschutz fallen würden. „Ein Mischgebiet hat an dieser Stelle wenig Sinn. Wir wollen den Fokus auf das Wohnen legen“, sagte Hornung.

Um dies zu unterstreichen und um eine angemessene Nachverdichtung zu ermöglichen, soll das Quartier im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Nahe der Stadtbahnhaltestelle werde demnach „mit einer viergeschossigen Bebauung ein städtebaulicher Akzent“ wünschenswert, zumal in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits solche Gebäude stehen. In Richtung zum Krankenhaus und mit zunehmender Entfernung von der Ortsmitte sollen neue Gebäude niedriger werden und sich der Umgebungsbebauung anpassen, erläuterte Hornung.

Auf eine Nachfrage aus dem Gremium erklärte die Abteilungsleiterin, dass bereits eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt wurde. Angesichts einiger Brut- und Nistplätze für einige Vogelarten sowie möglicher Quartiere für Fledermäuse müssten bei Neubebauungen Ausgleichsmaßnahmen eingeplant werden.

Die Ausschussmitglieder empfahlen dem Gesamtgremium einstimmig, die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen. Wie Stefan Rothe, der Fachbereichsleiter Baurecht und Planung, ergänzte, würden Anregungen zur konkreten Ausgestaltung, etwa zu Dachbegrünungen, Photovoltaikflächen oder der Starkregenresilienz des Gebiets, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der weiteren Beratungen noch eingearbeitet.



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