Gemeinderat Stuttgart beschließt Katzenschutz
Katzen: Kastrationspflicht in Stuttgart ab 2027
Wer seine Katze in Stuttgart frei herumlaufen lässt, muss sie bis 1. März 2027 kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Die neue Verordnung soll Tierleid verringern, verwilderte Bestände eindämmen und Tierheim sowie Ehrenamtliche entlasten.
Katzenhalterinnen und -halter in Stuttgart – auch in den Filder-Stadtbezirken von Vaihingen bis Plieningen – müssen sich auf neue Pflichten einstellen. Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 22. Oktober, einer Katzenschutzverordnung zugestimmt. Sie gilt ab dem 1. März 2027 für alle Katzen, die unkontrolliert ins Freie dürfen.
Solche Freigänger müssen dann kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. Mit der Kastration will die Stadt verhindern, dass sich die Tiere unkontrolliert vermehren. Kennzeichnung und Registrierung sollen helfen, entlaufene Katzen rasch ihren Besitzern zuzuordnen und zurückzubringen.
Hintergrund sind Daten aus den vergangenen Jahren: Danach leben freilebende Katzen im gesamten Stadtgebiet, sind oft krank und vermehren sich stark. Die Verordnung soll Schmerzen und Leiden der Tiere verringern, die Zahl verwilderter Katzen langfristig senken sowie das Tierheim und die ehrenamtliche Tierschutzarbeit entlasten. Auf lange Sicht rechnet die Stadt auch mit geringeren Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung.
Wird eine Katze aufgefunden, prüft der Städtische Vollzugsdienst oder eine beauftragte Stelle, ob die Vorgaben eingehalten sind. Fehlen Kastration, Kennzeichnung oder Registrierung, kann die Stadt diese gegenüber den Haltern anordnen. Zuständig für Ausnahmen ist das Amt für öffentliche Ordnung. Fundbehörde bleibt die Stadt; um gefundene Tiere kümmern sich weiterhin der Tierschutzverein und die Katzenhilfe.
Die Stadt rät, fehlende Kennzeichnungen und Registrierungen möglichst bald nachzuholen und Katzen, die nicht ausschließlich in der Wohnung leben, schon vor dem Stichtag kastrieren zu lassen.
Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart, Medieninformation vom 22.10.2026