Der Gemeinderat hat einen Bericht der Verwaltung zu auffälligen Kinder- und Jugendgruppen an der Endhaltestelle Nellingen und der Haltestelle Scharnhauser Park zur Kenntnis genommen. Darin werden die bisher ergriffenen Maßnahmen, deren Auswirkungen sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Videoüberwachung dargestellt.
Nachdem sich ab Sommer 2025 Hinweise auf Kinder und Jugendliche häuften, die im öffentlichen Raum durch Belästigungen und respektloses Verhalten auffielen, lud die Verwaltung im Dezember 2025 zu einem runden Tisch ein. Daran beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Jugendamts, der Polizei sowie der weiterführenden Schulen. Dabei wurde deutlich, dass die auffälligen Personen teilweise deutlich jünger waren als vergleichbare Gruppen in der Vergangenheit. Dies erschwere den Einsatz strafrechtlicher Maßnahmen.
Aufenthaltsverbote und Kontrollen
Eine polizeiliche Auswertung ergab, dass sich die Vorfälle insbesondere auf die Endhaltestelle Nellingen und die Haltestelle Scharnhauser Park konzentrierten. Daraufhin sprach das Ordnungsamt im Februar 2026 Aufenthaltsverbote gegen identifizierte Personen aus. Die Polizei unterstützte die Maßnahme durch verstärkte Kontrollen und eine erhöhte Präsenz vor Ort.
Nach Angaben der Verwaltung zeigte sich bereits nach kurzer Zeit eine deutliche Wirkung. Die Zahl der Verstöße blieb gering und die Situation an beiden Standorten beruhigte sich spürbar. Bei Verstößen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem fanden Anhörungen mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten statt. Unter Beteiligung des Jugendamts wurden dabei auch weitere Perspektiven und Unterstützungsangebote besprochen. Die Aufenthaltsverbote wurden teilweise verlängert und um weitere Personen ergänzt. Parallel dazu arbeiten die beteiligten Stellen an zusätzlichen Angeboten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Ein weiterer Austausch am runden Tisch ist noch vor den Sommerferien vorgesehen.
Videoüberwachung derzeit nicht begründbar
Auf Antrag der Freien Wähler prüfte die Verwaltung außerdem, ob an den beiden Haltestellen eine Videoüberwachung eingerichtet werden könnte. Nach Darstellung der Verwaltung lässt sich eine solche Maßnahme derzeit rechtlich nicht begründen. Ausschlaggebend ist, dass sich die Lage durch die bereits ergriffenen Maßnahmen deutlich stabilisiert hat. Grundsätzlich wäre eine Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg nur dann möglich, wenn eine deutlich erhöhte Kriminalitätsbelastung vorliegt und auch künftig mit Straftaten gerechnet werden muss. Sollte sich die Situation erneut verschlechtern, will die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung erneut prüfen.

