Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrere steuerpolitische Entscheidungen getroffen. Beschlossen wurden Änderungen bei der Grundsteuer und der Vergnügungssteuer. Von der Einführung einer Grundsteuer C sowie einer Verpackungssteuer wird vorerst abgesehen.
Grundsteuer wird zum Jahr 2027 angepasst
Der Gemeinderat hat eine neue Hebesatzsatzung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer A 400 Prozent, der der Grundsteuer B 300 Prozent. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert bei 400 Prozent. Hintergrund ist die Grundsteuerreform 2025. Das ursprünglich angestrebte Ziel der Aufkommensneutralität wurde nach Angaben der Verwaltung nicht erreicht. Die Grundsteuer B schloss 2025 bei rund 7,09 Millionen Euro und damit unter dem Zielwert von 7,5 Millionen Euro. Gründe sind unter anderem erfolgreiche Einsprüche gegen Messbeträge sowie nachfolgende Korrekturen durch die Finanzverwaltung. Mit der Anhebung soll ab 2027 ein Aufkommen von rund acht Millionen Euro erzielt werden. Die Verwaltung verweist auf die angespannte Finanzlage und die Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Stadt.
Auch bei der Grundsteuer A wurde Anpassungsbedarf festgestellt. Das Aufkommen sank infolge der Reform von rund 43.000 Euro auf etwa 10.000 Euro. Durch die Erhöhung auf 400 Prozent werden rund 11.000 Euro erwartet. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert. Damit soll die Standortverlässlichkeit für Unternehmen gewahrt bleiben.
Keine Grundsteuer C für baureife Grundstücke
Der Gemeinderat nahm den Bericht zur möglichen Einführung einer Grundsteuer C zur Kenntnis und verzichtet vorerst darauf. Die Steuer könnte für baureife, unbebaute Grundstücke zur Baulandmobilisierung erhoben werden. Die Verwaltung verwies auf umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen sowie die notwendige Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Zudem entfalte bereits die Grundsteuer B eine spürbare Lenkungswirkung.
Vergnügungssteuer wird erhöht
Der Gemeinderat beschloss eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung. Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird zum 1. Juli 2026 von 25 auf 27 Prozent der Bruttokasse erhöht. Nach Angaben der Verwaltung orientiert sich die Stadt an vergleichbaren Kommunen. Erwartet werden Mehreinnahmen von rund 50.000 Euro jährlich. Die Besteuerung von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros entfällt aufgrund geänderter Rechtsprechung.
Verpackungssteuer wird nicht eingeführt
Der Gemeinderat lehnte die Einführung einer Verpackungssteuer mehrheitlich ab. Ausgangspunkt war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reduzierung von Einwegverpackungen und Vermüllung sowie zur Förderung von Mehrwegsystemen. Die Verwaltung verwies auf erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand, zusätzlich erforderliches Personal sowie ein schwer kalkulierbares Steueraufkommen. Zudem seien Gastronomie und Handel wirtschaftlich belastet. Auch die Entscheidung der Stadt Esslingen gegen eine solche Steuer wurde berücksichtigt. Der Gemeinderat folgte dieser Einschätzung und verzichtet auf die Einführung einer Verpackungssteuer.

