Am 27. November 2024 berät der Verwaltungsausschuss öffentlich über eine Änderung der Parkgebührensatzung, die insbesondere die Parksituation in der Ernst-Heinkel-Straße und der Hellmuth-Hirth-Straße betrifft. Ziel der Anpassung ist es, die Parkmöglichkeiten für Anwohner und Pendler zu verbessern, die regelmäßig und längerfristig ihr Fahrzeug in Nähe der Stadtbahn abstellen müssen.
Hintergrund der Änderung
In beiden Straßen besteht derzeit ein günstiger Dauertarif, der es ermöglicht, Fahrzeuge langfristig zu parken. Diese Regelung ist vor allem für Anwohner und Pendler gedacht, die auf eine kostengünstige und regelmäßige Abstellmöglichkeit angewiesen sind. Die Parkberechtigung wird durch sogenannte PayOne-Karten oder Jahresparkscheine geregelt, die nach Vorlage des Fahrzeugscheins vom Fachbereich 1 (FB1) ausgegeben werden.
In der Praxis hat sich jedoch ein Problem ergeben: Es häufen sich Beschwerden aus der Bürgerschaft über Wohnmobile und Wohnanhänger, die teilweise mehrere Monate ungenutzt an den Straßenrändern abgestellt werden. Da viele dieser Fahrzeuge als PKW zugelassen sind, gestaltet sich die Kontrolle und Einschränkung der Nutzung bei der Ausgabe von Jahresparkscheinen schwierig. Dieser Missstand führt dazu, dass die eigentlich für Anwohner und Pendler gedachten Parkflächen nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen.
Geplante Maßnahmen
Um die Parksituation zu entschärfen, sieht der Beschlussvorschlag folgende Änderungen vor:
- Zeitliche Begrenzung mit Parkscheibe
Ab Inkrafttreten der neuen Regelung wird das Parken in der Ernst-Heinkel- und der Hellmuth-Hirth-Straße mittels Parkscheibe auf maximal vier Stunden zwischen 08:00 und 18:00 Uhr begrenzt. Diese Einschränkung ermöglicht es Anwohnern und ihren Besuchern, ab 14:00 Uhr bis zum nächsten Morgen oder von 18:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu parken. Das langfristige Abstellen von Fahrzeugen entlang der Straßen wird somit unterbunden. - Alternative Parkflächen für Langzeitparker
Für Fahrzeuge, die länger geparkt werden müssen, steht künftig der Parkplatz an der Alten Wache zur Verfügung. Damit wird den Bedürfnissen von Anwohnern und Pendlern Rechnung getragen, ohne die Kapazitäten entlang der genannten Straßen dauerhaft zu blockieren.
Ziel der Änderung
Die Anpassung der Parkgebührensatzung soll sicherstellen, dass die bestehenden Parkmöglichkeiten ihrem ursprünglichen Zweck gerecht werden. Durch die Einführung der zeitlichen Begrenzung wird verhindert, dass die Flächen von Wohnmobilen oder anderen Fahrzeugen über längere Zeiträume blockiert werden. Anwohner und Pendler profitieren von einer besseren Verfügbarkeit der Parkplätze.
Öffentliche Beratung
Die vorgeschlagene Änderung wird am 27. November 2024 im Verwaltungsausschuss öffentlich beraten. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, die Diskussion zu verfolgen.

