StartUmlandNachtfahrverbot für Mähroboter zum Igelschutz
Landkreis Esslingen erlässt neue Verordnung

Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Igelschutz

Der Bestand des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) ist in Europa seit Jahrzehnten rückläufig. Darum wird der Igel bereits seit 2020 auf der Vorwarnliste der Säugetiere für Deutschland geführt.

Als einer der gravierendsten Gründe für den Bestandsrückgang gelten fehlende Insekten, die Hauptnahrungsgrundlage des Igels. Hinzu kommt der Rückgang an geeigneten Lebensräumen in der freien Landschaft. Das stellt die Tiere vor große Herausforderungen. In Grün- und Parkanlagen sowie auf Friedhöfen finden Igel zunehmend geeignete Ersatzlebensräume, so dass die Bestände in städtischen Bereichen teilweise höher sind als in der freien Landschaft. Insbesondere naturnahe Gärten bieten großes Potenzial. Urbane Lebensräume stellen ein wichtiges Refugium für den Igel dar und begründen eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.

Gerade in privaten Gärten kommen jedoch häufig Mähroboter zum Einsatz, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, aber auch für Erdkröten und Blindschleichen sind. Mähroboter können gravierende Schnittverletzungen verursachen, die in den meisten Fällen zum Tod der Tiere führen.
 
Die Nutzung von Mährobotern hat in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen, die Verkaufszahlen steigen jährlich. Vor diesem Hintergrund hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen zum Schutz des Europäischen Igels und anderer kleinen Wirbeltiere am 15. April 2026 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Landkreis Esslingen erlassen.
 
Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern gilt im Jahr 2026 ab sofort bis zum 31. Oktober und in den Folgejahren stets in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober, und zwar täglich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang (MEZ) des folgenden Tages.
 
Die untere Naturschutzbehörde bittet alle Grundstücks- und Gartenbesitzerinnen im Landkreis Esslingen, diese Regelungen zu beachten und damit aktiv zum Schutz des Europäischen Igels und weiterer schutzbedürftiger Kleintiere beizutragen.
 
Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Esslingen, www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff „Mähroboter“ bzw. „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.

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