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Kreisweiter Handwerkerparkausweis im Landkreis Esslingen gestartet

Seit Jahresbeginn können Handwerksbetriebe im Landkreis Esslingen einen kreisweit gültigen Handwerkerparkausweis beantragen. Das Gemeinschaftsprojekt des Landkreises und aller 44 Kommunen in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft erleichtert Handwerkerinnen und Handwerkern die tägliche Arbeit und baut bürokratische Hürden ab.

Mit dem neuen Handwerkerparkausweis entfällt die Notwendigkeit, für jeden Einsatzort eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Stattdessen ermöglicht der Ausweis das Parken im gesamten Landkreis Esslingen – schnell, unkompliziert und einheitlich. „Das Handwerk ist eine tragende Säule unserer regionalen Wirtschaft und das Projekt ist für das Handwerk in unserer Region von großer Bedeutung. Damit schaffen wir eine spürbare Entlastung für Betriebe, die oft kurzfristig und an wechselnden Einsatzorten tätig sind. Wir leisten mit dem kreisweiten Handwerkerparkausweis, der in guter interkommunaler Zusammenarbeit auf die Beine gestellt worden ist, einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau“ sagte Landrat Marcel Musolf bei der Vorstellung des Handwerkerparkausweises am Mittwoch, 14. Januar im Landratsamt Esslingen.

„Der kreisweite Handwerkerparkausweis bedeutet eine praxisnahe und unkomplizierte Lösung für die Handwerksbetriebe im Landkreis. Gleichzeitig ist dieses Projekt ein hervorragendes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden im Landkreis, unter der engagierten Federführung der Wirtschaftsförderung des Landratsamts Esslingen. Gemeinsam schaffen wir Rahmenbedingungen, die den Arbeitsalltag der ortsansässigen Betriebe erleichtern und damit allen Kommunen des Landkreises zugutekommen“ ergänzte Oberbürgermeister Christoph Traub aus der Perspektive der Stadt Filderstadt. Als Mitinitiator begrüßt Karl Bossler für die Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen die Einführung des kreisweiten Handwerkerparkausweises mit Nachdruck: „Er steht für echten Bürokratieabbau und schafft spürbare Entlastung für unsere Betriebe. Dank dieser Lösung können Handwerksbetriebe ihre Dienstleistungen vor Ort noch schneller und effizienter erbringen – ein Gewinn für alle“, sagte Bossler. 

Was bietet der Handwerkerparkausweis?

Der Ausweis berechtigt zum Parken für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen, sofern keine andere geeignete Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung besteht. Dazu gehören:
 
Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten (ohne Gebühr),Bereiche mit Parkscheibenpflicht (ohne Parkscheibe und Zeitbegrenzung),Bewohnerparkplätze,verkehrsberuhigte Bereiche (außerhalb gekennzeichneter Flächen),eingeschränkte Haltverbotszonen und Fußgängerzonen (außer Markt- und Veranstaltungsflächen).

Wer kann den Ausweis beantragen?

Antragsberechtigt sind Betriebe mit handwerklicher Tätigkeit, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer registriert sind und Service-, Werkstatt- oder Montagefahrzeuge nutzen. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden.

Kosten und Gültigkeit

Die Gebühr beträgt 200 Euro pro Jahr. Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und kann digital über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragt werden.

Ein starkes Zeichen für Zusammenarbeit

Die Einführung des Handwerkerparkausweises ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen dem Landkreis Esslingen, den elf Kommunen mit eigener Verkehrsbehörde, der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen sowie den kommunalen Wirtschaftsförderungen. Grundlage ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die die gegenseitige Anerkennung der Ausweise im gesamten Landkreis sicherstellt.
„Dieses Projekt zeigt, wie durch abgestimmtes Handeln praxisnahe Lösungen entstehen, die dem Handwerk unmittelbar zugutekommen“, so Musolf. Eine regelmäßige Evaluation des Handwerkerparkausweises soll sicherstellen, dass der Ausweis bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.

Weitere Informationen und Antragstellung

Unter www.service-bw.de (Stichwort „Handwerkerparkausweis“ + Kommune) oder direkt beim Landratsamt Esslingen bzw. der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

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