Wer in Stuttgart Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen schöpfen will, muss sich weiter gedulden: Die Landeshauptstadt verlängert die entsprechende Allgemeinverfügung vorläufig bis Ende September. Das betrifft auch die Gewässer in den südlichen Stadtbezirken auf den Fildern.
Grund ist die anhaltende Trockenheit, unter der Tier- und Pflanzenwelt an den Gewässern weiter leiden. Das Amt für Umweltschutz verlängert deshalb das am 26. Juni in Kraft getretene Entnahmeverbot. Ursprünglich sollte die Regelung am 31. August auslaufen, nun gilt sie vorläufig bis zum 30. September 2026. Bei Verstößen drohen nach Angaben der Stadt empfindliche Strafen.
Die zugehörige Amtliche Bekanntmachung erscheint am 20. August im Stuttgarter Amtsblatt unter dem Titel „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) zur Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs“.
Quelle: Medieninformation der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Kommunikation, vom 18. August 2026.

