Ostfildern beschließt neue Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Im Gemeinderat Ostfildern wurde die neue Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen. Damit reagiert die Stadt auf die Änderungen im Grundsteuerrecht, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurden. Die neuen Hebesätze treten ab 2025 in Kraft und bringen für einige Eigentümer spürbare Veränderungen mit sich.
Grundsteuerreform führt zu neuen Hebesätzen
Im Zuge der Grundsteuerreform, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurückgeht, war die Stadt Ostfildern gezwungen, neue Hebesätze für die Grundsteuer festzulegen. Die Reform sieht vor, dass die Grundsteuer nicht mehr auf Basis der alten Einheitswerte berechnet wird, sondern nach dem Bodenwertmodell, bei dem der Wert des Grundstücks, nicht aber die Gebäude darauf, für die Berechnung relevant ist. Für Wohnflächen gibt es zudem einen Abschlag von 30 %. Der Gemeinderat einigte sich auf einen neuen Hebesatz von 265 % für die Grundsteuer B, die für bebaute und bebaubare Grundstücke gilt. Dieser Wert liegt im empfohlenen Korridor des Landes Baden-Württemberg.
Trotz der Bemühungen um eine aufkommensneutrale Reform werden individuelle Verschiebungen bei der Steuerlast nicht ausbleiben. Insbesondere bei älteren Immobilien und großen Grundstücken werden teils deutliche Veränderungen erwartet, wie Beispiele aus der Stadt verdeutlichen. So wird etwa die Steuer für ein Zweifamilienhaus in Nellingen um über 860 Euro steigen, während ein Reihenhaus im Scharnhauser Park eine Steuerersparnis von rund 77 Euro erwarten kann.
Gewerbesteuer bleibt unverändert
Neben der Grundsteuer wurde auch über die Gewerbesteuer beraten. Hier entschied der Gemeinderat, den bisherigen Hebesatz von 400 % beizubehalten. Damit bleibt Ostfildern für Unternehmen ein stabiler und verlässlicher Standort, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen. Die Stadt setzt damit ein Zeichen für die Wirtschaft und vermeidet potenzielle Standortnachteile.
Mit der Verabschiedung der neuen Hebesatzsatzung stellt sich Ostfildern auf die ab 2025 geltenden Regeln der Grundsteuerreform ein. Zwar soll die Reform grundsätzlich aufkommensneutral bleiben, doch wird es für einige Bürger und Unternehmen zu spürbaren Veränderungen kommen. Der Gemeinderat hat den neuen Hebesatz unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten beschlossen und betont, dass es durch Einsprüche noch zu Korrekturen kommen könnte. Die Stadt ist jedoch gut auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet.