FILDERSTADT. Gute Nachrichten aus Stuttgart: Das Regierungspräsidium (RP) hat den Filderstädter Doppelhaushalt für die Jahre 2026/2027 samt Mittelfristiger Finanzplanung bis 2030 genehmigt. Damit bleibt Filderstadt handlungsfähig.
Ein Blick zurück: heftige Diskussionen, überraschende Abstimmungen in den vorberatenden Ausschüssen, Zweifel an der Tragfähigkeit des Planwerks. Verwaltung und Gemeinderat haben in den vergangenen Monaten hart um den Doppelhaushalt 2026/2027 gerungen. Am Ende mit Erfolg: Im März dieses Jahres (2026) wurde das Zahlenwerk schließlich mit großer Mehrheit (bei lediglich zwei Gegenstimmen) vom Gremium verabschiedet und in Richtung RP verschickt.
Nach der Prüfung kam nun grünes Licht aus Stuttgart. Der Filderstädter Haushalt sei zwar nicht ausgeglichen, aber genehmigungsfähig. Oberbürgermeister Christoph Traub zeigt sich erleichtert. Er dankt dem Team der Stadtkämmerei um Georg Braunmüller für die „sorgsame und verantwortungsvolle Aufstellung des Haushalts“ sowie den Mitgliedern des Gemeinderats für deren Unterstützung: „Damit bleiben wir für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt handlungsfähig!“
Erträge und Ausgaben halten sich nicht mehr die Waage
Bei aller Freude über die Genehmigung des Planwerks bleibt das Stadtoberhaupt realistisch. Der Haushalt sei zwar genehmigt, aber nicht ausgeglichen. Im Klartext bedeute dies, dass die Erträge und Ausgaben der Kommune auseinanderliefen, sich nicht mehr die Waage hielten. Vereinfacht gesagt: Die Ausgaben können nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden.
Die Zahlen im Detail:
- 2026: Gesamterträge von rund 177 Millionen Euro gegenüber Aufwendungen von knapp 188 Millionen Euro.
- 2027: Gesamterträge von etwa 183 Millionen Euro gegenüber Aufwendungen von rund 195 Millionen Euro.
Die entstehenden Ergebnisdefizite müssen durch die angesparten Rücklagen der Vorjahre ausgeglichen werden.
Georg Braunmüller erklärt: Das in 2026 und 2027 vorgesehene Investitionspaket von über 94 Millionen Euro sei dabei nicht mehr aus dem „Sparstrumpf der Stadt“ (den Liquiditätsrücklagen der vergangenen Jahre) zu finanzieren. Infolgedessen ist laut dem Stadtkämmerer eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 77 Millionen Euro in den beiden Haushaltsjahren vorgesehen.
„Konsolidierungsprozess muss konsequent fortgesetzt werden“
Christoph Traub stellt unmissverständlich klar: „Der eingeschlagene Konsolidierungsprozess muss konsequent fortgesetzt werden.“ Die Verwaltung versucht, dem „strukturellen Problem“ in drei Schritten gegenzusteuern:
- Aufgabenkritik: Die eigenen Aufgaben werden kritisch auf den Prüfstand gestellt.
- Standards: Art, Güte und Umfang von städtischen Leistungen (sowohl Freiwilligkeitsleistungen als auch weisungsfreie Pflichtaufgaben) werden überprüft. Dies wird auch künftig eine Daueraufgabe sein.
- Strukturanpassung: Hierbei handelt es sich um einen bereits laufenden Prozess, der Neudefinitionen von Referats- und Amtsstrukturen sowie die Umsetzung eines zentralen Gebäudemanagements beinhaltet.
Hinzu kommt das neue Prozedere in Sachen Wiederbesetzung von städtischen Stellen (seit 2026). In diesem Bereich gebe es „keinen Automatismus mehr“ (Traub). Stattdessen stehe nun zunächst eine organisatorische Prüfung jeder einzelnen Stelle an: Wird diese Stelle weiterhin benötigt? Kann sie gestrichen werden? Bleibt sie in der bisherigen Form bestehen oder wird sie angepasst? Hier wird von Fall zu Fall geprüft, abgewogen und neu entschieden.
„Wer bestellt, soll auch bezahlen“
Der Haushalt einer Stadt folgt darüber hinaus den Grundsätzen für alle Kommunalverwaltungen: unter anderem dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot, der Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) sowie dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung (durch Beiträge, Gebühren und Steuern). Der Oberbürgermeister betont: „Unser Vorgehen ist strategisch und planvoll. Es wird keine Kürzungen nach dem Kahlschlagprinzip geben.“
Mit Blick auf die Schieflage von Erträgen und Aufwendungen erinnert Traub erneut an eine der Ursachen des strukturellen Problems. So manche Position auf der städtischen Ausgabenseite in Millionenhöhe sei „nicht hausgemacht“. Er fordert einmal mehr das sogenannte Konnexitätsprinzip ein: „Wenn Bund und Land neue Aufgaben auf die Kommunen übertragen, müssen diese auch dafür bezahlen. Ganz einfach: Wer bestellt, bezahlt.“
Einschätzung des Regierungspräsidiums
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kommt das RP Stuttgart zu folgenden Einschätzungen:
„… setzt sich die angespannte Finanzlage der Stadt Filderstadt weiter fort. Die Ertragssteigerungen reichen für die beiden Haushaltsjahre nicht aus, um ordentliche Aufwendungen zu kompensieren … Das Ziel des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts, die Gewährleistung der integrativen Gerechtigkeit, wird somit weiterhin verfehlt …“
Eine Trendwende sei, so Regierungspräsidentin Susanne Bay, auch in der mittelfristigen Finanzplanung nicht absehbar. Sie fordert die Große Kreisstadt daher auf, nicht nur „die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu intensivieren“, sondern auch „auf eine bestmögliche Ausschöpfung von Erträgen und Einzahlungen zu achten“. Gleichzeitig gelte es, „die Standards sowohl bei der Aufgabenerfüllung als auch bei investiven Maßnahmen kritisch zu hinterfragen“.
Fazit: Filderstadts Doppelhaushalt ist zwar genehmigt, dennoch verweisen sowohl der Oberbürgermeister als auch Stadtkämmerer Georg Braunmüller auf den „Ernst der Lage“. Gemeinsam mit dem Gemeinderat muss der eingeschlagene Spar- und Konsolidierungsprozess konsequent fortgesetzt werden.

