Neue Landesbauordnung gilt auch in Ostfildern
Gestaltungsregeln bremsen Solaranlagen nicht mehr
Örtliche Bauvorschriften dürfen Photovoltaik und andere erneuerbare Energien nicht mehr ausbremsen – auch bestehende Satzungen sind betroffen. Die Stadt erklärt, was das für Hauseigentümer bedeutet und wo weiterhin Grenzen gelten.
Wer in Ostfildern eine Solaranlage aufs Dach setzen möchte, hat es leichter: Darauf weist die Stadt hin. Hintergrund ist eine Änderung der baden-württembergischen Landesbauordnung, die seit dem 28. September 2025 gilt. Nach § 74 Abs. 1 LBO dürfen örtliche Bauvorschriften, etwa als Teil eines Bebauungsplans, die Nutzung erneuerbarer Energien weder verhindern noch einschränken.
Das gilt nicht nur für neue Regeln, sondern auch für bereits bestehende Gestaltungs- und Ortsbausatzungen in Ostfildern. Vorgaben, die Photovoltaik auf bestimmten Dachflächen ausschließen oder sie über Vorschriften zu Farbe und Ausführung praktisch unmöglich machen, sind damit unwirksam.
Die Regelung umfasst neben Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Gebäuden auch andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an baulichen Anlagen. Bei Solarzäunen sowie Lärm- oder Sichtschutzwänden sind Gestaltungsauflagen nur noch erlaubt, wenn sie die Energiegewinnung nicht behindern.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: Eine Photovoltaikanlage darf nicht mehr allein wegen gestalterischer Vorgaben einer örtlichen Bauvorschrift abgelehnt werden. Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen bleiben aber bestehen, zum Beispiel die baurechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen. Bei Kulturdenkmalen und geschützten Ensembles greift weiterhin das Denkmalschutzrecht; dort wird jede Anlage im Einzelfall geprüft.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Ostfildern