Der Start in ein neues Kindergarten- oder Schuljahr ist für viele Familien mit erheblichen Kosten verbunden. Neben Heften, Ranzen und Sportsachen fallen nicht selten auch Beiträge für Betreuung, Mittagessen oder Vereinsaktivitäten ins Gewicht. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können verschiedene Sozialleistungen greifen.
Die zentrale Hilfe bei unzureichendem Einkommen ist das Bürgergeld. Es sichert das sozialrechtliche Existenzminimum und kann als alleinige Leistung oder ergänzend zu eigenem Einkommen gewährt werden. Freibeträge für Einkommen und Vermögen sorgen dafür, dass nicht sofort alles angerechnet wird (jobcenter-landkreis-esslingen.de).
Besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, kann Wohngeld infrage kommen. Diese Leistung ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums. In Ostfildern ist dafür die städtische Wohngeldstelle zuständig (wohngeld@ostfildern.de). Ergänzend kann bei geringem Einkommen der Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragt werden. Er hilft, wenn das Einkommen für die Erwachsenen reicht, aber nicht für die Bedürfnisse der Kinder.
Für Familien mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung bestehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die beim Landratsamt Esslingen beantragt werden. Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen können jedoch nicht gleichzeitig mit Wohngeld und Kinderzuschlag bezogen werden.
Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Wer Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhält, kann für seine Kinder zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragen (BuT). Es richtet sich an Kleinkinder und Schüler bis 25 Jahre. Gefördert werden zum Beispiel Schulmaterialien zum Jahresbeginn, Schulausflüge oder Klassenfahrten, die Kosten für Mittagessen in Schule oder Kita sowie das Jugendticket BW, wenn der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt. Auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein, der Besuch der Musikschule oder die Teilnahme an Ferienfreizeiten können über dieses Paket bezuschusst werden. Für die Leistungen aus dem BuT ist das Jobcenter zuständig, wenn Bürgergeld bezogen wird. Erhalten Familien Wohngeld oder Kinderzuschlag, übernimmt das Kreis-Sozialamt des Landratsamts Esslingen die Bearbeitung.
Kinderbetreuungskosten
Kindertageseinrichtungen, Krippen oder Schulkindbetreuung sind wichtige Bausteine im Alltag von Familien, gehen aber ebenfalls mit Kosten einher. In Ostfildern gibt es verschiedene Wege zur finanziellen Entlastung. Zum einen kann bei der Abteilung Kinder und Jugend der Stadt eine einkommensabhängige Ermäßigung beantragt werden (kinderbetreuung@ostfildern.de). Zum anderen prüft die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Esslingen mögliche Zuschüsse. Werden Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bezogen und ist die Betreuung notwendig, können die Kosten sogar vollständig übernommen werden (landkreis-esslingen.de/start/soziales/wirtschaftliche+jugendhilfe.html).
Ostfildernpass: Vergünstigungen im Alltag
Zusätzlich zu den bundes- und landesweiten Sozialleistungen bietet Ostfildern eigene Unterstützung an. Mit dem Ostfildernpass können Familien Vergünstigungen bei zahlreichen Angeboten nutzen. Der Pass A steht Familien offen, die Bürgergeld, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Der Ostfildernpass B richtet sich an Familien, in denen ein kindergeldberechtigtes Kind mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 50 Prozent lebt oder in denen ein Pflegekind bis zum 18. Lebensjahr betreut wird. Damit soll nicht nur das betroffene Kind unterstützt werden: Auch die Geschwisterkinder profitieren automatisch von den Vergünstigungen und können den Pass bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres nutzen.
Die Ermäßigungen sind vielfältig: 50 Prozent Rabatt auf Kurse der Musikschule, der Volkshochschule oder der Kindersportschule oder auch Zuschüsse zu Sprachhilfeangeboten. Hinzu kommen direkte finanzielle Hilfen, etwa 10 Euro Taschengeld pro Tag bei Schulausflügen, eine Pauschale von 100 Euro für Schulbedarf beim Wechsel in die erste oder fünfte Klasse einer weiterführenden Schule oder Vergünstigungen im Hallenbad Nellingen. Auch das Jugendticket BW kann zur Hälfte bezuschusst werden, wenn die Schule näher als drei Kilometer liegt (ostfildern.de/ostfildernpass).
Landesfamilienpass: Kultur und Freizeit für alle
Über die kommunalen Hilfen hinaus unterstützt auch das Land Baden-Württemberg Familien. Mit dem Landesfamilienpass können zahlreiche kulturelle Einrichtungen wie Schlösser, Gärten und Museen kostenlos oder stark vergünstigt besucht werden. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Sozialleistungen, aber auch Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, Familien mit Kindern mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie Familien mit drei oder mehr Kindern.
Sowohl der Ostfildernpass als auch der Landesfamilienpass können beim Servicecenter der Stadt Ostfildern beantragt werden.
Individuelle Beratung lohnt sich
Da jeder Anspruch individuell geprüft wird, lohnt sich eine persönliche Beratung. Der Soziale Dienst der Stadt Ostfildern informiert über passende Hilfen und unterstützt bei den Anträgen.
Ein Termin zur individuellen Beratung zu möglichen finanziellen Hilfen kann beim Sozialen Dienst der Stadt Ostfildern vereinbart werden unter sozialerdienst@ostfildern.de.

