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Schwerpunktkontrollen auf der Scharnhauser Straße in Plieningen

 Schwerpunktkontrollen auf Scharnhauser Straße gegen Durchgangsverkehr 

Die Scharnhauser Straße in Plieningen ist seit Mai für den meisten motorisierten Verkehr gesperrt, wird aber trotzdem regelmäßig privat befahren. Dagegen geht die Stuttgarter Stadtverwaltung jetzt mit Schwerpunktkontrollen vor. 

Der abgeschlossene Neubau der Südumfahrung Plieningen bietet inzwischen für den Durchgangsverkehr eine bessere Route. Damit steht als Alternative die parallel zur Autobahn neu gebaute L1192 zur Verfügung. Sie soll Plieningen entlasten. Deshalb ist seit Mitte Mai im Gegenzug die Scharnhauser Straße zwischen dem Ortsausgang Plieningen und der Kreuzung mit der K1217 nicht mehr für den allgemeinen Verkehr freigegeben. Sie wird aber weiter für öffentliche Buslinien sowie landwirtschaftlichen Verkehr benötigt. Wegen dieser Ausnahmen kann es keine baulichen Sperren geben. 

Grafik: Stadtmessungsamt/Tiefbauamt

Offensichtlich respektieren jedoch viele Autofahrer das Verbot nicht und nutzen den Abschnitt der Scharnhauser Straße unerlaubt für den Durchgangsverkehr. Obwohl der Städtische Vollzugsdienst der Stadt Stuttgart sowie die Polizei bereits wiederholt punktuell vor Ort kontrolliert haben, hat sich bisher keine wesentliche Verbesserung eingestellt, teilt das Amt für öffentliche Ordnung mit. 

Nun soll eine Phase intensiver Kontrollen durch die Einsatzkräfte der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung dieses Verhalten unterbinden und verstärkt auf die dort jetzt geltende Regelung hinweisen. Den Auftakt macht am Dienstag, 22. Juli, eine Schwerpunktkontrolle, die alle durchfahrenden Fahrzeuge erfasst. Die Kontrollen sollen in der folgenden Zeit mehrfach wiederholt werden. Je nach der weiteren Entwicklung könnte dort auch eine semistationäre Anlage über einen längeren Zeitraum platziert werden, bis die Regelung angemessene Beachtung findet. 

Foto: Weiss

Bei der so genannten Teileinziehung der Scharnhauser Straße hatte die Stadt Stuttgart als Straßenbaulastträgerin keinen Gestaltungsspielraum. Diese Maßnahme wurde im Planfeststellungsbeschluss als Voraussetzung dafür festgeschrieben, dass die Südumgehung Plieningen entstehen konnte. 

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