Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Parkgebühren im Stadtgebiet sowie in den städtischen Parkhäusern zum 1. Januar 2026 anzupassen. Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde die überarbeitete Sondernutzungssatzung, mit der die Stadt die seit vielen Jahren unveränderten Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen an aktuelle Gegebenheiten angleicht.
Die Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Raum ist ein Ergebnis der Beratungen in der Haushaltsstrukturkommission, die angesichts der allgemeinen Kostenentwicklung und im Vergleich zu umliegenden Kommunen eine Anpassung empfohlen hatte. Im Jahr 2024 erzielte die Stadt Ostfildern Einnahmen aus Parkgebühren in Höhe von rund 267.000 Euro. Diese setzten sich aus 183.000 Euro der 44 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet, 57.000 Euro der vier Automaten am Krankenhaus und 27.000 Euro aus Jahresparkscheinen und Dauertarifen zusammen.
Ab 2026 beträgt der Parktarif im öffentlichen Verkehrsraum 50 Cent je 20 Minuten beziehungsweise 1,50 Euro pro Stunde. Für die erforderliche Umprogrammierung der 48 Parkscheinautomaten entstehen einmalige Kosten von rund 13.900 Euro.
Im Zuge der Satzungsänderung wird zudem die bisherige Gebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge gestrichen. Angesichts der deutlich gestiegenen Zahl an E-Fahrzeugen sehen zahlreiche Kommunen – darunter Stuttgart und Esslingen – von einer weiteren Gebührenbefreiung ab, um die Fluktuation im Parkraum sicherzustellen.
Schließlich werden auch die Parkgebühren auf dem Parkplatz der Medius-Klinik in Ruit angepasst. Dort steigen die Tarife von bisher 1,20 Euro auf 1,50 Euro pro Stunde; der Tageshöchstsatz wird von 6 auf 10 Euro angehoben.
Parktarife in städtischen Parkhäusern
Auch in den beiden städtischen Parkhäusern Klosterhof und An der Halle werden die Gebühren angepasst. Der Tarif während der Hauptzeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr sowie samstags bis 14 Uhr liegt künftig bei 1,50 Euro pro Stunde, außerhalb dieser Zeiten bei 1,20 Euro. Dauerparkende zahlen künftig monatlich 85 Euro im Klosterhof und 75 Euro An der Halle. Zusätzlich werden Wochen- und Anwohnerparktarife angeboten.
Sondernutzungssatzung wird angepasst
Einstimmig hat der Gemeinderat auch die Anpassung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Anlass der Aktualisierung war ein Interessensbekundungsverfahren für Carsharing-Fahrzeuge. Im Jahr 2024 erzielte die Stadt Ostfildern aus Sondernutzungen – etwa für Verkaufsstände, Baustellen oder Werbeanlagen – Einnahmen in Höhe von rund 31.500 Euro. Da die bisherigen Sätze den tatsächlichen Verwaltungsaufwand nicht mehr deckten, wurden die Gebühren nun an die heutigen Verhältnisse angepasst. Ziel ist, sicherzustellen, dass die Kosten für die Nutzung öffentlicher Flächen nicht überwiegend von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von denjenigen, die die Fläche tatsächlich in Anspruch nehmen. Die Anpassung führt zu einer moderaten Erhöhung der bisherigen Beträge. Zuletzt wurden die Sondernutzungsgebühren in Ostfildern im Jahr 2017 angepasst.

