Ostfildern beteiligt sich an der Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle Esslingen
In seiner Sitzung vom 25. Juni hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Ostfildern der Finanzierungsvereinbarung mit der Antidiskriminierungsstelle Esslingen (ADES) für die laufende Förderperiode einstimmig zugestimmt.
Der Gemeinderat gab hierfür grünes Licht und betonte gleichzeitig, dass eine weitere Beteiligung an zukünftigen Förderperioden neu diskutiert würde, falls künftig nicht alle großen Kreisstädte im Landkreis Esslingen an der Ko-Finanzierung beteiligen seien.
Gemeinsames Vorgehen im Landkreis
Die neue Fördersystematik des Landes zielt darauf ab, Kommunen stärker einzubinden und diese finanziell zu entlasten. Dafür wurde die Erhöhung des Zuschusses an die vertraglich fixierte Beteiligung der Kommunen des Landkreises gekoppelt.
Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises und aus großen Kreisstädte haben eine kommunale Ko-Finanzierung im Landkreis Esslingen beraten.
Mit dem aktuellen Beschluss tritt Ostfildern nun dem Kreis der Unterstützer, bestehend aus dem Landkreis Esslingen sowie die großen Kreisstädte Esslingen, Filderstadt, Kirchheim unter Teck und Nürtingen, bei.
Tätigkeitsbereich der ADES
Die Antidiskriminierungsstelle Esslingen (ADES) ist eine unabhängige Beratungsstelle, die Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, umfassende Unterstützung anbietet. Betroffene erhalten psychosoziale Beratung und Begleitung, sowohl online als auch persönlich, und werden über rechtliche Möglichkeiten informiert. Die ADES unterstützt auch Institutionen dabei, diskriminierende Strukturen abzubauen. Durch verschiedene Veranstaltungen wie Seminare, Workshops und Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein für das Thema Diskriminierung in der Gesellschaft geschärft werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, betroffene Menschen zu stärken und zu unterstützen.
Mehrwert für Ostfildern und den Landkreis
Die Beratungsangebote der ADES stehen den Menschen in Ostfildern zur Verfügung. Die Beratung hilft Institutionen, aus Vorfällen zu lernen und gegebenenfalls Handlungsbedarfe abzuleiten, ohne die Anonymität der Betroffenen zu gefährden. Die Förderung der Antidiskriminierungsstelle zielt darauf ab, Beratungsstandards beizubehalten, die Sichtbarkeit für Betroffenenperspektiven zu erhöhen und die Sensibilisierungsarbeit qualitativ weiterzuentwickeln.

