Samstag, Oktober 18, 2025
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Gemeinderat passt Hundesteuersatzung an – Mehrkosten von rund zwei Euro im Monat

Hundesteuer in Ostfildern steigt ab 2026 – erste Erhöhung seit 16 Jahren

Gemeinderat beschließt Neufassung der Hundesteuersatzung

Erstmals seit 2009 wird die Hundesteuer in Ostfildern erhöht. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einer Neufassung der Hundesteuersatzung zugestimmt. Mit der Anpassung reagiert die Stadt auf gestiegene Kosten.

Ab 2026 beträgt die Steuer für den ersten Hund 156 Euro statt bislang 132 Euro. Für jeden weiteren Hund werden künftig 312 Euro fällig. Die Erhöhung um rund 18 Prozent entspricht einer Mehrbelastung von etwa zwei Euro pro Monat. Damit liegt die Anpassung deutlich unter der allgemeinen Preissteigerung seit der letzten Änderung im Jahr 2009, die bei rund 39 Prozent liegt. Eine “erdrosselnde Wirkung”, also eine unzumutbare Verteuerung der Hundehaltung, sei damit ausgeschlossen, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Durch die Maßnahme rechnet die Stadt mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 34.000 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: In der Großen Kreisstadt Kirchheim unter Teck liegt der Steuersatz für den Ersthund bereits seit 2024 bei 156 Euro.

Anpassungen bei Gebühren und Befreiungen

Ebenfalls beschlossen wurde eine Erhöhung der Verwaltungsgebühr für Ersatzsteuermarken. Wer eine verloren gegangene Marke neu beantragen muss, zahlt künftig 10 Euro statt bislang 5 Euro. Unbrauchbar gewordene Marken werden weiterhin kostenlos ersetzt.

Zudem entfällt künftig die bislang kaum genutzte Steuerbefreiung für sogenannte Nachsuchenhunde – also speziell ausgebildete Tiere, die bei der Suche nach verletztem oder erkranktem Wild eingesetzt werden. Seit Einführung der Regelung im Jahr 2008 wurde nach Angaben der Verwaltung kein einziger Befreiungsantrag gestellt. Die Stadt beschränkt sich damit künftig auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmetatbestände, lässt aber die Möglichkeit offen, in begründeten Einzelfällen über einen Erlass zu entscheiden.

Veraltete Regelung wird gestrichen

Aus der bisherigen Hundesteuersatzung wird außerdem der Passus zur Anzeigepflicht von Kampfhunden gestrichen. Diese Vorschrift war 2008 eingeführt worden, um den neu festgelegten erhöhten Steuersatz für Kampfhunde umzusetzen.

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