Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. 1 Dieses Gesetz trat am 12. Oktober 2021 in Kraft. In der letzten Gemeinderatssitzung vor dem Sommerpause stellte die Fraktion der SPD den Antrag, die würde gerne von der Verwaltung erfahren, wie die Kommune diesen Anspruch umsetzen möchte.
Der Bund stellt mit diesem Gesetz die Kommunen erneut vor eine Mammut Aufgabe. Die Rahmenbedingungen sind eindeutig und bedeuten ein großes Angebot, dass es gilt Eltern für ihre Kinder zu bieten, auch wenn eine Nutzung der Möglichkeiten nicht verpflichtend ist.
AUSZUG AUS DER WEBSITE DES KULTUSMINISTERIUMS BA-WÜ1
Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:
- Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
- Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
- Er umfasst umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche.
- Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
Interessant ist hierbei auch noch, dass das Angebot nicht kostenlos sein muss, der Träger darf über die Gebühren entscheiden. Auch muss das Angebot zwar nicht an einem Ort stattfinden bzw. direkt an der Grundschule selbst, der Weg dorthin muss aber “für Kinder zumutbar” sein. Im Falle unserer sechs Teilgemeinden, macht es die Aufgabe nicht einfacher.
Die Fraktion der SPD stellte nun vor dem Sommerpause den Antrag, dass sich die Verwaltung mit dem Thema befassen solle und eine Konzeption vorlegen solle.
https://sessionnet.ostfildern.de/bi/getfile.asp?id=44231&type=do
Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Schulen.
Grundschulkinder haben beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf
ganztägige Bildung und Betreuung. Die SPD Fraktion beantragt einen Bericht über die gegenwär-tige Situation der Betreuung an den Grundschulen und eine Konzeption, wie dieser Rechtsan-spruch an den Ostfilderner Grundschulen umgesetzt werden soll.

