Dienstag, Oktober 7, 2025
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Warum unerlaubtes Ernten strafbar ist und welche legalen Alternativen es gibt.

Mundraub: Obstklau ist kein Kavaliersdelikt

Die Erntezeit bei Apfel, Birne, Zwetschge und Trauben ist im vollen Gange und die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Weinbergen freuen sich auf den Lohn ihrer Arbeit, denn Schnitt, Nachpflanzung und Pflege des Unterwuchses bereiten zwar meist Freude, sind aber auch zeitintensiv und kosten Geld. Und für die Weingärtnerinnen und Weingärtner wie auch für viele Obstbauerinnen und Obstbauern stellt das Obst schlichtweg ihre Einkommensgrundlage dar.

Doch leider ist immer wieder, und verstärkt durch die Corona-Jahre, zu sehen, dass andere – im wahrsten Sinne – die Früchte dieser Arbeit genießen und unerlaubt und teils großflächig Bäume oder Rebstöcke abernten. Dem einen oder anderen mag gar nicht bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, denn das Wort „Mundraub“ ist noch immer gängig und wird als „Kavaliersdelikt“ angesehen.

Mundraub? Was bedeutet das genau?

Bis Mitte der 1970er Jahre sprach das Strafgesetzbuch (StGB) von einer „Verbrauchsmittelentwendung“, die jedoch nur mit einer geringen Strafe bedacht war. Heutzutage wird ein Mundraub als Diebstahl im Sinne des § 242 StGB gewertet, der mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen. Der Straftatbestand ist damit ohne Weiteres erfüllt. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem. Wenn eine Handvoll Obst vom Boden für den persönlichen Verzehr aufgelesen wird, passiert meist nichts. Noch besser ist es aber natürlich, wenn man sich offiziell die Erlaubnis des Eigentümers einholt.

Oft wird noch das Argument angebracht, „das Obst verfault doch unter den Bäumen“ oder „es ist doch genug da“. Im Falle von Äpfeln, Birnen und Co. wissen aber die wenigsten, dass die Bäume den Fruchtbehang selbstständig regulieren und zu viele oder geschädigte Früchte abwerfen. Diese Früchte sind normalerweise unreif und für eine Verwertung ungeeignet. Aufgrund von Trockenheit und Hitze geschieht das Abwerfen in den letzten Jahren gehäuft, da Bäume die Früchte nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgen können.

Leider weisen einschlägige Internet-Portale auch Orte zum Abernten von Wildobst aus, die in Naturschutzgebieten liegen. Dort ist jegliche Entnahme von Pflanzen und auch Pflanzenteilen zum Schutze unserer heimischen Natur verboten. Aber es gibt Alternativen für alle, die Freude an der Ernte und der Verwertung von heimischem Obst haben. Mundraub ist, wie oben beschrieben, zwar verboten und man darf nur mit Genehmigung des jeweiligen Eigentümers Obst ernten, aber es gibt dennoch legale Möglichkeiten, um selber Obst zu sammeln.

Im Landkreis Esslingen gibt es zudem eine eigene Informationsseite rund um das Thema Streuobstbau. Dort finden Interessierte Wissenswertes über Pflege, Nutzung und Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen sind online abrufbar unter: www.landkreis-esslingen.de/start/service/streuobstbau.html

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