Um einen vierstelligen Betrag ist eine 68-Jährige am Mittwoch betrogen worden. Die Frau hatte eine WhatsApp Nachricht erhalten, in der sich ein Betrüger in fehlerhafter Rechtschreibung als Tochter ausgab und ohne einen Namen zu nennen vortäuschte, ihr Handy habe einen Wasserschaden, weshalb sie um Kontaktaufnahme per WhatsApp unter einer neuen Handynummer bat. In der Folge nahm die Frau ohne mit der angeblichen Tochter direkt zu sprechen über den Messengerdienst Kontakt auf und überwies in der Folge auf Aufforderung einen vierstelligen Geldbetrag auf ein ausländisches Konto. Erst im Nachhinein fiel der Betrug dann auf.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:
- Wenn Sie von vermeintlichen Angehörigen oder Bekannten unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
- Fragen Sie immer bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Telefonnummer nach.
- Forderungen nach Geldüberweisungen über WhatsApp oder andere Messengerdienste sollten Sie immer misstrauisch machen und überprüfen.
- Ist diese Forderung zudem noch mit der Bitte um eine Echtzeitüberweisung verbunden, werden Sie betrogen. Das Geld ist in der Regel unwiederbringlich verloren!
- Stellt sich heraus, dass Sie betrogen wurden, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Löschen Sie keinesfalls den Chatverlauf.
Weitere Tipps und Informationen finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ (cw)