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Verbot der Wasserentnahme verlängert

Die seit Anfang Juli geltende Rechtsverordnung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis 30.09.2023 verlängert.  
„Zwar hatten wir während der letzten Tage zum Teil ergiebige Niederschläge im Landkreis Esslingen. Allerdings führen diese voraussichtlich nur zu einer kurzfristigen Erhöhung der Gewässerpegel“, sagt Dr. Katrin Ilg, die das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz am Landratsamt Esslingen leitet. „Genauso war es auch während der niederschlagsreichen Zeit Ende Juli Anfang August. Die Böden und die Vegetation nehmen den Großteil der Niederschläge auf, eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation ist momentan noch nicht in Sicht.“

Die Rechtsverordnung untersagt das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, den sogenannte Gemeingebrauch. Die Entnahme mittels einer Pumpe ist unabhängig der Rechtsverordnung ohne wasserrechtliche Erlaubnis verboten. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: in den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist.
Die Pegel im Landkreis können auf der Homepage der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abgefragt werden (www.hvz.baden-wuerttemberg.de).

Die aktualisierte Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) in der Rubrik „Bürgerservice – Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Download der Rechtsverordnung

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