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Freitag, 11. September 2026
Neuhausen Aktuell

Landkreis Esslingen verlängert Wasserentnahme-Verbot

Die seit Juni geltende Rechtsverordnung, die eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, wird bis zum 30. September dieses Jahres verlängert.

Das teilt das Landratsamt Esslingen mit. „Wir hatten zwar in den vergangenen Wochen im Landkreis Esslingen immer wieder ergiebige Niederschläge. Diese haben jedoch nur eine kurzfristige Erhöhung der Gewässerpegel zur Folge“, sagt Dr. Katrin Ilg, die Leitung des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Landratsamt Esslingen. „Nach wie vor nehmen Böden und Vegetation den Großteil der Niederschläge auf. Eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation ist bisher leider nicht in Sicht.“

Die Rechtsverordnung untersagt weiterhin sowohl die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, den sogenannten Gemeingebrauch. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist. Die Gewässerpegel im Landkreis Esslingen können auf der Webseite der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abgefragt werden (www.hvz.baden-wuerttemberg.de). Informationen zum Niedrigwasser gibt es beim Niedrigwasser-Informationszentraum Baden-Württemberg (www.niz.baden-wuerttemberg.de). Die aktualisierte Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) in der Rubrik „Bürgerservice – Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Weitere Information Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Dr. Beate Baier, Telefon 0711 3902 42490 oder E-Mail: Wasserwirtschaft@LRA-ES.de

Pressemeldung des Landkreis Esslingen
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