StartOstfildernOstfildern AktuellPreisanpassung im Hallenbad Nellingen beschlossen
Ermäßigung für Jugendliche in Ostfildern bleibt

Preisanpassung im Hallenbad Nellingen beschlossen

Ostfildern-Nellingen: Das Hallenbad Nellingen bleibt ein zentraler Ort für Sport, Freizeit und Schwimmausbildung, steht jedoch unter erheblichem finanziellem Druck. Während der Ausschuss für Technik und Umwelt eine schrittweise Anpassung der Kostenordnung beschlossen hat, um das jährliche Haushaltsdefizit zu senken, konnte die Jugendvertretung mit einem gezielten Änderungsantrag einen wichtigen Erfolg erzielen: Die geplante Preiserhöhung für den ermäßigten Tarif im Jahr 2029 wird nach konstruktiver Diskussion komplett ausgesetzt.

Die Ausgangslage: Hohe Betriebskosten und Haushaltsabmangel

Als letztes öffentliches Schwimmbad in rein städtischer Trägerschaft sichert das Hallenbad Nellingen der Bevölkerung den Zugang zu bezahlbaren Schwimmangeboten. Doch die Realität der letzten Jahre wiegt schwer: Steigende Energiekosten sowie die deutlichen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst haben die Betriebskosten massiv in die Höhe getrieben. Da die Eintrittspreise zuletzt am 1. Januar 2023 angepasst wurden, klaffte im städtischen Haushalt zuletzt ein jährlicher Abmangel von rund 360.000 €, der durch Steuermittel ausgeglichen werden musste.

Um das Bad langfristig zu erhalten, legte die Verwaltung (unterzeichnet von Oberbürgermeister Bolay, Erstem Bürgermeister Rommel und Stadtwerke-Geschäftsführer Maihöfer) einen Beschlussantrag vor. Dieser sah vor, die Eintrittspreise ab 2027 in einem verlässlichen Zwei-Jahres-Rhythmus moderat anzuheben.

Initiativkraft der Jugend: Antrag findet Mehrheit im Ausschuss

„Der Mehrgewinn steht in keinem Verhältnis zu der dadurch entstehenden Mehrbelastung von Jugendlichen und schwerbehinderten Menschen.“ Mit dieser Argumentation wandte sich die Jugendvertretung im Nachgang ihrer Jugendvollversammlung mit einem offiziellen Änderungsantrag an Bürgermeister Lübke und die Mitglieder des Gemeinderats. Das zentrale Argument: Die jährlichen Mehreinnahmen für die Stadtkasse aus der Ermäßigungskomponente betragen lediglich knapp 2.000 € pro Erhöhungsschritt – für die Betroffenen bedeuten die wiederholten Aufschläge jedoch eine spürbare Hürde. Kinder und Jugendliche sollten die Möglichkeit haben, das Hallenbad weiterhin zu angemessenen Preisen zu nutzen – sei es zum Schwimmenüben, für den Sport oder das Vergnügen.

Der Antrag stieß in der politischen Debatte auf breite Zustimmung. Nach eingehender Diskussion im Ausschuss für Technik und Umwelt kam ein positiver Beschluss zustande: Die für das Jahr 2029 vorgesehene Erhöhung der ermäßigten Eintrittspreise (für Einzel- und Zehnerkarten) wird ausgesetzt. Kinder, Jugendliche und Berechtigte zahlen somit in den Jahren 2027 bis einschließlich 2030 einen stabilen, verlässlichen Preis.

Der beschlossene Preispfad im Detail

Während die Preisanpassungen für Vollzahler (Erwachsene) wie geplant umgesetzt werden, um die Wirtschaftlichkeit des Hallenbades schrittweise zu verbessern, bleibt der ermäßigte Einzeltarif durch den angenommenen Antrag der Jugend ab 2027 für vier Jahre bei glatten 3,00 € eingefroren:

  • Bis 31.12.2026 (Basis): Erwachsene Einzel: 4,00 € | Ermäßigt Einzel: 2,50 €
  • Ab 01.01.2027: Erwachsene Einzel: 4,50 € | Ermäßigt Einzel: 3,00 €
  • Ab 01.01.2029: Erwachsene Einzel: 5,00 € | Ermäßigt Einzel: 3,00 € (Erhöhung auf 3,50 € durch Änderungsantrag ausgesetzt)
  • Ab 01.01.2031: Erwachsene Einzel: 5,50 € | Ermäßigt Einzel: 4,00 € (Nächste reguläre Anpassung)

Ausblick und gesellschaftliche Bedeutung

Auch wenn die Erhöhungen für Erwachsene und Zehnerkarten wie geplant weiterlaufen, zeigt dieser Beschluss, wie konstruktive kommunale Jugendbeteiligung zu konkreten politischen Ergebnissen führt. Die Kernforderung der Jugendlichen, die soziale Teilhabe der jüngeren Generation zu schützen, wurde vom Ausschuss direkt in die Praxis umgesetzt. Mit dem modifizierten Beschluss bleibt das Hallenbad Nellingen im regionalen Vergleich weiterhin attraktiv und erfüllt trotz des verbleibenden Zuschussbedarfs seinen wichtigen sozialen Auftrag.

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