StartNeuhausenNeuhausen AktuellFreibad Neuhausen startet Saison 2026
Das Freibad in Neuhausen ist wieder geöffnet – alle Details zu Eintritt, Saisonkarten und Regelungen im Überblick.

Freibad Neuhausen startet Saison 2026

Freibad-Tickets:

Im Freibad können Einzeltickets aller Kategorien im Tages- und Abendtarif sowie Zehnerkarten aller Kategorien über das Kassensystem gegen Barzahlung erworben werden.

Über das Online-System können für die Zeit vom 15.05. bis 13.09.2026 Tickets – Einzeleintritte (Tages- und Abendtarif aller Kategorien) sowie Tickets pro Familie / Gruppe – gebucht werden. Der QR-Code zum Buchungssystem wird auch am Eingang des Freibades ausgehängt.

Saisonkarten können über die ganze Saison hinweg über die Zentrale des Rathauses beantragt werden. Die Bezahlung erfolgt über eine Einzugsermächtigung mittels SEPA-Basislastschriftverfahren.

Das Antragsformular mit allen Informationen finden Sie hier (PDF)

Es findet kein zusätzlicher Verkauf von Saisonkarten am Freibad statt.

Bitte beachten Sie, dass das Bild nicht älter als zwei Jahre und nicht kleiner als 3 x 4 cm ist. Das Gesicht muss deutlich erkennbar sein. Für die Abholung ist die Vorlage eines Ausweises (Personal-, Rentner- oder Schwerbehindertenausweis) notwendig.

Hier finden Sie das Freibad

Entenstraße 24
73765 Neuhausen auf den Fildern
Telefon (nur während der Öffnungszeiten): 07158 2125

Die Öffnungszeiten:

Mai bis August: dienstags und donnerstags 9 bis 20 Uhr, montags, mittwochs, freitags, samstags, sonntags und an Feiertagen 10 bis 20 Uhr
Im September schließt das Freibad bereits eine Stunde früher.
Kassenschluss ist eine halbe Stunde vor Betriebsschluss.

Die Eintrittspreise 2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.01.2026 eine Erhöhung der Eintrittsentgelte zur Freibadsaison 2026 beschlossen. 

Einzeltickets
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 4 Euro
Kinder und Jugendliche (ab vollendetem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 2,50 Euro
Ermäßigter Eintritt für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Schwerbehinderte ab 50 Prozent sowie deren im Ausweis mit Merkzeichen B gekennzeichnete Begleitperson, Rentnerinnen und Rentner, Personen ab 65 Jahren sowie Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte BW: 3 Euro

Abendtarif (ab 17 Uhr) 
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 3 Euro
Kinder und Jugendliche (ab vollendetem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 1,50 Euro
Ermäßigter Eintritt (Berechtigte siehe oben): 2 Euro

Zehnerkarte 
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 32 Euro
Kinder und Jugendliche (ab vollendetem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 20 Euro
Ermäßigter Eintritt (Berechtigte siehe oben): 24 Euro

Saisonkarte
Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr: 60 Euro 
Kinder und Jugendliche (ab vollendetem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 30 Euro
Ermäßigter Eintritt (Berechtigte siehe oben): 45 Euro
Familienkarte (Familiengemeinschaften mit im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder und Jugendlichen): 100 Euro

Für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 3 Jahren ist der Besuch des Freibades kostenlos.

Schulklassen aus Neuhausen können das Freibad im Rahmen des Schulunterrichts und unter Aufsicht eines Lehrers / einer Lehrerin weiterhin unentgeltlich nutzen.

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte BW erhalten bei den Einzelkarten im Tages- beziehungsweise Abendtarif den den ermäßigten Eintrittspreis (3 Euro beziehungsweise 2 Euro).

Landesnichtraucherschutzgesetz

Aufgrund des neuen Landesnichtraucherschutzgesetztes (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 i.Vm. § 3 Abs. 1 LNRSchG) ist das Rauchen und die Benutzung von Dampfprodukten auf dem Freibadgelände außerhalb der gekennzeichneten Raucherzone verboten. Eine ausgewiesene Raucherzone steht zur Verfügung. Das Landesnichtraucherschutzgesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie den gesundheitlichen Gefahren durch Aerosole und Dämpfe, die durch die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzern und Wasserpfeifen (Dampfprodukte) sowie ähnlichen Produkten hervorgerufen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme sowie um Einhaltung der Regelung.

Ihre Ansprechpartnerin 
bei Fragen rund ums Freibad ist Frau Mauz.

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