Die Stadt Ostfildern möchte die Parksituation im Stadtgebiet künftig im Rahmen einer umfassenden Gesamtstrategie neu ordnen. In seiner Sitzung am 29. April 2026 stimmte der Gemeinderat einstimmig für ein entsprechendes Konzept, das neben dem allgemeinen Parkdruck auch die spezifische Problematik von Wohnmobilen und Wohnwagen adressiert.
Umfassende Strategie statt punktueller Maßnahmen
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte war eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Evaluation von Brachflächen, die als Sammelstellplätze für Freizeitfahrzeuge dienen könnten. Die Untersuchung der Verwaltung ergab zwar, dass Flächen wie der Festplatz Ruit oder Areale im Scharnhauser Park grundsätzlich zur Verfügung stünden, eine kurzfristige Ausweisung jedoch nicht empfohlen wird.
Gründe hierfür sind zum einen die hohen Kosten für notwendige technische Anlagen wie Schranken- und Bezahlsysteme sowie die Konkurrenz zu bestehenden Nutzungen (z. B. bei Großveranstaltungen). Zum anderen ließe sich eine Nutzungspflicht für solche Plätze rechtlich kaum durchsetzen, solange das Parken am Straßenrand nach der Straßenverkehrsordnung zulässig bleibt.
Fokus auf ein erstes Impulsprojekt
Anstatt isolierte Lösungen für einzelne Fahrzeuggruppen zu schaffen, setzt die Stadt nun auf ein „Impulsprojekt“. In einem noch festzulegenden Quartier mit besonders hoher Parkraumbelegung sollen zunächst beispielhaft Lösungen erarbeitet werden. Dabei werden verschiedene Aspekte verzahnt:
- Bewirtschaftung: Konzepte für Anwohner- und Mitarbeiterparken.
- Alternative Angebote: Einbindung von Carsharing und Mobilitätsstationen.
- Rechtssicherheit: Prüfung von Parkverboten in engen Straßenräumen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Einstimmiges Votum für systematisches Vorgehen
Die Stadträte folgten mit ihrem einstimmigen Beschluss der Argumentation der Verwaltung, dass punktuelle Parkverbote das Problem oft nur in angrenzende Straßen verlagern würden. Ziel ist es nun, durch das Impulsprojekt Erkenntnisse zu gewinnen, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können.
Damit schafft Ostfildern die Grundlage für eine „Gesamtstrategie Parkraummanagement“, die den begrenzten öffentlichen Raum effizienter und fairer zwischen allen Verkehrsteilnehmern aufteilen soll.
Hintergrund: Die aktuelle Rechtslage
- Wohnmobile: Sie dürfen als zugelassene Kraftfahrzeuge grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung auf öffentlichen Parkflächen stehen.
- Wohnwagen: Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen laut StVO maximal zwei Wochen am selben Ort geparkt werden.
- Einschränkungen: Ein großflächiger Ausschluss bestimmter Fahrzeuggruppen ist rechtlich nur bei konkreter Gefährdung der Verkehrssicherheit oder massiver Behinderung zulässig.

