Neuhausen auf den Fildern. Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 wurden die Grundsteuermessbeträge neu festgesetzt. Um das bisherige Grundsteueraufkommen weiterhin auf dem Niveau des Jahres 2024 zu halten, hatte die Gemeinde Neuhausen den Hebesatz der Grundsteuer B zunächst deutlich angepasst – von ursprünglich 420 Prozent auf 210 Prozent.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2025 zeigte sich jedoch, dass zur Erreichung des Grundsteueraufkommens aus dem Jahr 2024 ein Hebesatz von 215 Prozent erforderlich gewesen wäre. Daher wird der Hebesatz zunächst um fünf Prozentpunkte korrigiert.
Zusätzlich macht die angespannte Haushaltslage eine weitere Anpassung notwendig. Aus diesem Grund wird der Hebesatz der Grundsteuer B um weitere 25 Prozentpunkte erhöht.
Der neue Hebesatz der Grundsteuer B wird rückwirkend zum 01. Januar 2026 auf 240 Prozent festgesetzt. Die entsprechenden Änderungsbescheide sollen den Steuerpflichtigen voraussichtlich Mitte März zugestellt werden.
Die bereits zum 15. Februar fällige Zahlung wurde noch in der bisherigen Höhe erhoben. Mit dem Änderungsbescheid wird eine Sonderfälligkeit festgesetzt, über die der Differenzbetrag nachträglich erhoben wird. Bei den drei verbleibenden regulären Fälligkeitsterminen im Jahr 2026 wird dann der erhöhte Betrag angesetzt.
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert.
Quelle: Info der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern, 16.02.2026

