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Ermäßigungsanträge für Kinderbetreuung in Ostfildern: Fristen und Hinweise

Ermäßigungsanträge zur Kinderbetreuung

Zum 1. September erhalten alle Eltern, deren Kind eine Betreuung aufgenommen hat, einen neuen Bescheid. Die Beiträge richten sich nach der Einkommenshöhe. Für eine einkommensabhängige Ermäßigung muss rechtzeitig ein Ermäßigungsantrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Falls kein Antrag eingeht, wird automatisch die Höchststufe berechnet. Der Beitrag für September wird zum 1. September fällig.

Hinweise zur Antragsabwicklung

Eine fristgemäße Berechnung kann nur dann erfolgen, wenn der Ermäßigungsantrag rechtzeitig eingereicht wurde. Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell etwa vier Wochen. Die Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet. Anträge mit einem Eingangsdatum bis zum 15. August werden für die Abbuchung zum 1. September berücksichtigt. Anträge, die nach dem 15. August eingehen, können für die Abbuchung zum September dieses Jahres nicht mehr berücksichtigt werden, sodass die Abbuchung zunächst nach dem Höchststufenbetrag erfolgt. Für nachfolgende Anträge gilt: Der Neuantrag wirkt ab dem Eingang des Antrags; ein Folgeantrag wirkt ab dem 1. September. Wird ein Folgeantrag vor dem 1. September eingereicht, wirkt er ebenso ab dem 1. September. Ein eventuell vorhandenes Guthaben wird im Monat Oktober zurückerstattet.

Eltern können sich bei Fragen oder wenn sie Hilfestellung benötigen an die Kindergartenverwaltung Ostfildern, Telefon 0711 3404-210, E-Mail kinderbetreuung@ostfildern.de, wenden. Der Antrag auf Ermäßigung kann unter ostfildern.de/gebuehren abgerufen und per E-Mail gesendet werden.

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