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Lärmaktionsplanung in Ostfildern: Neue Maßnahmen für weniger Verkehrslärm

Die Stadt Ostfildern setzt ihre Lärmaktionsplanung fort und startet die vierte Runde mit neuen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022, die eine erneute Überarbeitung des Plans erforderlich machten. Ziel ist es, den Verkehrslärm weiter zu reduzieren und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.

Gesetzliche Verpflichtung und rechtlicher Rahmen

Die Lärmaktionsplanung erfolgt nicht freiwillig, sondern basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die in deutsches Recht überführt wurde. Diese Vorschriften verpflichten Städte und Gemeinden zur regelmäßigen Fortschreibung von Lärmaktionsplänen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Ostfildern setzt damit eine bindende rechtliche Vorgabe um und hat nur begrenzten Spielraum bei der Umsetzung.

Kürzlich wurde bekannt, dass die Deutsche Umwelthilfe eine Klage gegen die Nachbargemeinde Filderstadt eingereicht hat, weil deren Lärmaktionsplan nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies zeigt, dass die Einhaltung der Vorgaben nicht nur notwendig ist, sondern auch rechtlich eingefordert wird.

Bearbeitung der Stellungnahmen und Planüberarbeitung

Während der dritten Runde der Lärmaktionsplanung wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgern und Institutionen eingereicht. Diese wurden geprüft und in die Überarbeitung des Plans einbezogen. Da inzwischen aktualisierte Kartengrundlagen und neue Berechnungsmethoden zur Verfügung stehen, wurde die dritte Runde nicht weitergeführt, sondern direkt die vierte Runde begonnen. Die Stadtverwaltung stellte dabei fest, dass die Lärmbelastung in einigen Bereichen weiter gestiegen ist, weshalb zusätzliche Maßnahmen erforderlich wurden.

Geplante Maßnahmen zur Lärmreduktion

Die Lärmaktionsplanung setzt auf zwei zentrale Maßnahmen: eine Geschwindigkeitsreduzierung und die Sanierung von Fahrbahnen. Beide Ansätze haben sich als besonders wirksam zur Lärmverringerung erwiesen.

  • Reduzierung der Geschwindigkeit: Untersuchungen zeigen, dass eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit den Verkehrslärm deutlich senken kann. Deshalb sieht der Plan vor, Tempo-30-Zonen nicht nur nachts, sondern ganztags auf besonders stark belasteten Straßen einzuführen. Diese Maßnahme trägt auch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Luftqualität bei.
    Betroffene Straßenzüge:
  • Ruit:
    • L 1200 Stuttgarter Straße: Von Höhe Senefeldstraße 2 bis Einmündung Kirchheimer Straße
    • L 1200 Kirchheimer Straße: Ab Einmündung Stuttgarter Straße bis Hausnummer 123
    • K 1269 Scharnhauser Straße: Ab Höhe Otto-Vatter-Straße bis Hausnummer 103
  • Kemnat:
    • K 1217 Heumadener Straße: Ab Einmündung Sillenbucher Straße bis Einmündung Hauptstraße
    • K 1217 Hauptstraße: Ab Einmündung Heumadener Straße bis Einmündung Reutlinger Straße
    • K 1217 Reutlinger Straße: Ab Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Karlstraße
  • Scharnhausen:
    • Plieniger Straße: Ab Höhe Filderstraße 2 bis Höhe Falkenstraße 16
    • K 1269 Ruiter Straße: Ab Hausnummer 47 bis Einmündung Nellinger Straße
    • L 1192 Nellinger Straße: Einmündung Ruiter Straße bis Haltestelle Sonnenhalde
  • Nellingen:
    • L 1200 Rinnenbachstraße: Ab Kreuzung Hindenburgstraße bis Einmündung Wilhelmstraße
    • L 1200 Esslinger Straße: Ab Mutzenreisstraße 44 bis KVP Hindenburgstraße
    • L 1200 Denkendorfer Straße: Ab KVP Hindenburgstraße bis Einmündung Rudolf-Diesel-Straße
  • Scharnhauser Park:
    • Niemöller Straße: ab Höhe Bonhoefferstraße bis einschließlich KVP
    • Bonhoefferstraße: ab KVP bis Höhe Parkallee
  • Parksiedlung:
    • Breslauer Straße: ab Einmündung Robert-Koch-Straße bis Einmündung Danziger Straße

Entscheidung des Gemeinderats

Am 5. Februar 2025 stimmte der Gemeinderat mit drei Gegenstimmen der Vorlage zu. Damit wurde der Maßnahmenplan zur Lärmreduzierung offiziell beschlossen und kann in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

Stellungnahmen der Fraktionen

FDP: Joachim Werner betonte, dass die Stadt rechtlich zur Umsetzung verpflichtet sei, um mögliche Klagen zu vermeiden. Er äußerte Kritik an den neuen Berechnungsmethoden und der fehlenden Messung der Werte, hob aber die positiven Effekte von Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit hervor und unterstützte den Antrag.

CDU: Prof. Dr. Ulrike Berger-Kögler unterstützte die Maßnahmen zur Lärmreduzierung, forderte aber eine spürbare Verbesserung und eine klare Kosten-Nutzen-Abwägung. Sie schlug vor, den Verkehrsfluss besser zu steuern, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zudem betonte sie, dass Tempo 30 nicht nur zur Lärmminderung, sondern auch zur Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern beiträgt.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Transparenz

Die Stadt legt großen Wert auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde erneut im Internet veröffentlicht, sodass Bürger ihre Anmerkungen und Vorschläge einreichen konnten. Auch Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange wurden aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Umsetzung der Maßnahmen

Nach der Verabschiedung des Plans wird mit der Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen in den nächsten Jahren begonnen, während langfristige Projekte in die städtische Entwicklungsplanung integriert werden.

Mit der vierten Runde der Lärmaktionsplanung verfolgt Ostfildern konsequent das Ziel, die Lebensqualität der Bürger zu erhöhen und die Bedeutung eines effektiven Lärmschutzes im städtischen Raum zu unterstreichen.

Jan Weiss
Author: Jan Weiss

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